URWALD
Das Kunstbuch zeigt den Wald als verwunschenes Panorama. Farbige Körper markieren das schützenswerte Territorium.
„Im Naturwaldreservat ist es verboten, den Wald forstwirtschaftlich zu nutzen, Holz zu entnehmen; die bisherige Bodengestalt zu verändern, in den Wasserhaushalt einzugreifen; Abfälle abzulagern; Düngemittel auszubringen; Pflanzenschutzmittel einzusetzen; wildlebende Pflanzen zu entnehmen, zu zerstören oder zu beschädigen; wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut- oder Wohnstätten zu entfernen oder zu beschädigen; Pflanzen, vermehrungsfähige Pflanzenteile oder Tiere einzubringen; den Wald außerhalb der Wege zu betreten…“ aus: Verbote Naturwaldreservat „Mörderhäufel“, Forstamt Bienwald.